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   BAG, 13.06.1990 - 7 AZR 309/89   

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https://dejure.org/1990,4455
BAG, 13.06.1990 - 7 AZR 309/89 (https://dejure.org/1990,4455)
BAG, Entscheidung vom 13.06.1990 - 7 AZR 309/89 (https://dejure.org/1990,4455)
BAG, Entscheidung vom 13. Juni 1990 - 7 AZR 309/89 (https://dejure.org/1990,4455)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Befristetung eines Arbeitsverhältnisses - Darlegung des Vertretungfalls wegen Erziehungsurlaubs - Sachlicher Befristungsgrund - Ursächlicher Zusammenhang zwischen Ausfall und Einstellung von Arbeitnehmern - Übernahme weitergehender Tätigkeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BErzGG § 21 Abs. 1, Abs. 3
    Arbeitsverhältnis: Befristung - Vertretung wegen Erziehungsurlaubs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 08.05.1985 - 7 AZR 191/84

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 13.06.1990 - 7 AZR 309/89
    Wie der Senat bereits in dem Urteil von 8. Mai 1985 (BAGE 49, 73, 77 = AP Nr. 97 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu I 2 b der Gründe) entschieden hat, ist für die Anerkennung eines Vertretungsfalles als Befristungsgrund erforderlich, daß durch den zeitweiligen Ausfall eines Mitarbeiters ein als vorübergehend anzusehender Bedarf an der Beschäftigung eines Arbeitnehmers entsteht und daß dieser Arbeitnehmer gerade wegen dieses Bedarfs eingestellt wird.
  • BAG, 27.09.2000 - 7 AZR 412/99

    Befristeter Arbeitsvertrag - Mitbestimmungsrecht des Personalrats

    Notwendig, aber auch ausreichend ist lediglich, daß zwischen dem zeitweiligen Ausfall eines Mitarbeiters und dem dadurch hervorgerufenen Vertretungsbedarf einerseits und der befristeten Einstellung der Vertretungskraft andererseits ein Kausalzusammenhang besteht (BAG 8. Mai 1985 aaO; BAG 21. März 1990 aaO; BAG 13. Juni 1990 - 7 AZR 309/89 - nv.; BAG 20. Januar 1999 - 7 AZR 640/97 - BAGE 90, 335 ff. = AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 138, zu III 1 a der Gründe).
  • BAG, 09.11.1994 - 7 AZR 243/94

    Keine Zweckbefristung nach § 21 Abs. 3 BErzGG

    Das Bundesarbeitsgericht hat diese Frage bisher - soweit ersichtlich - nicht entschieden; im nicht veröffentlichten Urteil vom 13. Juni 1990 - 7 AZR 309/89 - hat es sie ausdrücklich offen gelassen.
  • LAG Thüringen, 08.12.1999 - 6 Sa 609/98

    Arbeitsverhältnis: Befristung - Mittelbare Vertretung - Versetzungs- und

    Stets muß aber zwischen dem zeitweiligen Ausfall eines Mitarbeiters und dem dadurch hervorgerufenen Vertretungsbedarf einerseits und der befristeten Einstellung der Vertretungskraft andererseits ein Kausalzusammenhang bestehen (BAG Urteil vom 13.06.1990 - 7 AZR 309/89 - NV, m. w. N.).
  • LAG Brandenburg, 17.04.1997 - 8 Sa 24/97

    Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Sachlicher Grund für die Befristung ;

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